Aktuelle Maßnahmen zur Verhinderung von COVID-19 / 06. Juni 2022

Aktuelle Maßnahmen zur Verhinderung von COVID-19, gültig ab 06.06.2022


Für das Arbeiten im FIAS und im GSI-Gebäude gelten folgenden Maßnahmen ab 06.06.2022:

  • Das Tragen einer Gesichtsmaske (medizinisch/FFP2/KN95) in allen gemeinschaftlichen Bereichen innerhalb des FIAS/GSC-Gebäudes wird weiterhin empfohlen, ist jedoch aktuell nicht mehr verpflichtend. Es gelten weiterhin die Abstandsregeln (1,5 m) und die Hygienevorschriften; sehr häufiges Lüften muss sichergestellt werden.
  • Belegung des Büros: Pro Büro können max. 2 Personen (bzw. 3 Personen in Eckbüros) zusammenarbeiten. Bitte koordinieren Sie Ihre Anwesenheiten in Ihren Büros mit Ihren Kolleginnen und Kollegen selbständig, damit die vorgegebene Personenzahl nicht überschritten wird und arbeiten Sie in diesem Fall nach Absprache mit Ihrer/m Vorgesetzten weiterhin mobil/ von zu Hause aus. Abstandsregeln (1,5 m) und Hygieneregeln bleiben bestehen und sehr häufiges Lüften muss sichergestellt sein.
  • Sitzungen/Workshops im Präsenz-Format sind möglich. Die zulässige Teilnehmerzahl hängt von der Raumgröße ab und ist an jedem Seminarraum angegeben. Die Maske darf am Platz abgenommen werden, sofern der Abstand von 1,5m eingehalten wird. Die Hygieneregeln bleiben bestehen, häufiges Lüften bzw. die Nutzung der Raumluftreinigungsgeräte ist sicherzustellen.
  • Dienstreisen sind nur in Nicht-Virusvariantengebiete erlaubt, und die Genehmigung kann immer nur unter Vorbehalt erteilt werden. Die aktuellen Reiseverordnungen der Bundesregierung sind zu beachten.

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19- lp/coronaeinreisev.html

  • Das Betreten der Gebäude FIAS und GSI ist weiterhin auch in den öffentlichen Bereichen nur mit Zugangskarte möglich.
  • Die Arbeit in den Büros des FIAS und GSI-Gebäudes kann unter Einhaltung der hier genannten Maßnahmen zur Vermeidung von COVID-19 erfolgen.
  • Der Zugang ist generell nur gestattet, wenn die Person frei von Erkältungs-/Corona-Symptomen ist.
  • Wir weisen darauf hin, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Arbeitsverhältnis nicht mit dem FIAS besteht, verpflichtet sind, zusätzlich die Dienstanweisungen ihres jeweiligen Arbeitgebers zu befolgen!
  • Die Maßnahmen werden den Vorgaben der Bundesregierung sowie denen des Landes Hessen angepasst, sofern notwendig.

Bleiben Sie gesund und produktiv!

Der FIAS-Vorstand